Ausstellungsfahrzeug,Trotz aller Mühe und Sorgfalt, sind Fehler
in dieser spezifischen Fahrzeugbeschreibung nicht ausgeschlossen.
Die Beschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung
des Wagens und stellt keinen Vertragsbestandteil im rechtlichen
Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die
Vereinbarungen im Kaufvertrag. Den genauen Ausstattungsumfang
erhalten Sie von Ihrem Verkaufsberater vor Ort.