Horst Beständig GmbH Händelstraße 3 97469 Gochsheim Kommunikation: verkauf@bestaendig-campers.de Telefon: 09721 94 29 55 60 Rechtliches: UmsatzsteuerNr.: DE811341261, Amtsgericht Schweinfurt Die Horst Beständig GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer Conny Beständig HRB 2135 Sitz der Gesellschaft: Gochsheim Verantwortlicher für den Inhalt nach § 55 ABs. 2 RStV Conny Beständig Händelstraße 1 97469 Gochsheim Email: info@bestaendig.eu Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Schweinfurt Online Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter folgendem Link finden: https://ec.europa.eu/odr Kfz-Schiedstellen: Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild "Meisterbetrieb der Kfz-Innung" oder das Basisschild "Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung" oder "Autohandel mit Qualität und Sicherheit", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, durch die Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen. Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird. Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.