Trotz größter Mühe und Sorgfalt, sind Fehler in dieser
spezifischen Fahrzeugbeschreibung nicht ausgeschlossen. Die
Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen
Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keinen
Vertragsbestandteil im rechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind
einzig und allein die Vereinbarungen im Kaufvertrag. Den genauen
Ausstattungsumfang erhalten Sie von Ihrem persönlichen
Verkaufsberater vor Ort.