Trotz aller Mühe und Sorgfalt, sind Fehler in dieser spezifischen
Fahrzeugbeschreibung nicht ausgeschlossen. Die Beschreibung dient
lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt
keinen Vertragsbestandteil im rechtlichen Sinne dar.
Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen im
Kaufvertrag.